1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge der Velocity Partners GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und vergleichbaren professionellen Auftraggebern.
Leistungen an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften anwendbar sind, gehen diese diesen AGB vor.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Velocity ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragspartner und Abgrenzung
Vertragspartner ist die Velocity Partners GmbH, Barawitzkagasse 19/21, 1190 Wien, Österreich. Angebote, Projekte oder Gesellschaften unter anderen Velocity-Bezeichnungen, insbesondere internationale oder zypriotische Strukturen, werden dadurch nicht automatisch Vertragspartner.
Eine rechtliche oder wirtschaftliche Mitverpflichtung anderer Velocity-Projekte besteht nur, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
3. Vertragsbestandteile und Rangfolge
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot, der Leistungsbeschreibung, einem Statement of Work, diesen AGB sowie gegebenenfalls aus einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
- individuell schriftlich vereinbarte Sonderbedingungen
- das angenommene Angebot
- eine Leistungsbeschreibung oder ein Statement of Work
- eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung
- diese AGB
4. Wesentliche Vertragsgrundlagen
Kein Verkauf des vollständigen Tech-Stacks
Velocity verkauft, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine vollständige technische Systemübergabe, sondern eine definierte Projekt-, Betriebs- oder Nutzungsleistung.
- Der Auftraggeber erwirbt kein Eigentum am vollständigen Velocity-Stack.
- Ein laufender Betrieb im Velocity-Stack setzt ein aktives Hosting-, Wartungs- oder Betriebspaket voraus.
- Ein Weiterbetrieb außerhalb des Velocity-Stacks ist nur über ein gesondert vereinbartes Exit-, Export-, Migrations- oder Buyout-Paket geschuldet.
Diese Punkte sind wirtschaftlich wesentliche Grundlagen der Zusammenarbeit und sollen im jeweiligen Angebot oder Bestellformular gesondert ausgewiesen werden, soweit sie für den konkreten Auftrag relevant sind.
5. Leistungsumfang
Velocity erbringt digitale Agentur-, Strategie-, Content-, Design-, Entwicklungs-, Hosting-, Automations- und Betriebsleistungen. Geschuldet sind nur jene Leistungen, die im Angebot ausdrücklich beschrieben sind.
- Strategie, Beratung, Positionierung und Angebotsarchitektur
- Content-Konzeption, Text, Foto, Video und redaktionelle Leistungen
- UI/UX-Design, Webdesign, Landingpages, Websites und Funnel
- Formulare, Tracking, CRM-Logik, Automationen und Integrationen
- Hosting, Wartung, kleinere laufende Anpassungen und technischer Betrieb
- Analyse, SEO-Grundlagen, Performance-Optimierung und Kampagnen-Setup
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Velocity keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Datenschutzberatung, Markenrecherche oder Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse.
6. Vertragsschluss und Projektstart
Angebote von Velocity sind, sofern nicht anders angegeben, vierzehn Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme, Unterzeichnung, ausdrückliche Freigabe per E-Mail, Zahlung der Anzahlung oder durch sonstige erkennbare Beauftragung zustande.
Velocity ist berechtigt, den Projektstart von der vollständigen Leistung der vereinbarten Anzahlung sowie von der Bereitstellung der erforderlichen Informationen, Zugriffe und Materialien abhängig zu machen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Texte, Daten und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Kosten, die durch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können von Velocity gesondert verrechnet werden.
8. Projektablauf, Feedback und Abnahme
Velocity kann Leistungen in Phasen, Entwürfen, Prototypen, Staging-Umgebungen, Testlinks oder sonst geeigneten Formen zur Prüfung bereitstellen.
Der Auftraggeber hat bereitgestellte Leistungen unverzüglich, spätestens binnen zehn Werktagen nach Bereitstellung, zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel oder Änderungswünsche schriftlich und nachvollziehbar mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine substantiierte Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern Velocity den Auftraggeber bei Bereitstellung auf diese Folge hingewiesen hat. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
9. Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind bei Projektleistungen 50 Prozent des Projektpreises bei Auftragserteilung und 50 Prozent vor Go-live, Übergabe oder finaler Bereitstellung fällig.
Laufende Hosting-, Wartungs-, Betriebs-, Retainer- oder Supportpakete werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus abgerechnet.
Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, binnen sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist Velocity berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie angemessene und zweckentsprechende Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu verrechnen.
10. Rechte an Inhalten und Arbeitsergebnissen
Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Daten, Marken, Logos und Materialien bleiben in der Rechtsposition des Auftraggebers oder der jeweiligen Rechteinhaber.
An individuell für den Auftraggeber erstellten und vollständig bezahlten Texten, Designs, Grafiken, Fotos, Videos und sonstigen kreativen Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber, soweit Velocity selbst über die entsprechenden Rechte verfügen kann, eine einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung für die vereinbarten Geschäftszwecke.
Eine ausschließliche Werknutzungsbewilligung, eine Bearbeitungsbefugnis außerhalb des vereinbarten Zwecks, eine Übertragung an Dritte oder eine Nutzung in anderen Marken, Unternehmen, Plattformen oder Projekten wird nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen werden erst nach vollständiger Zahlung der jeweils geschuldeten Vergütung eingeräumt.
11. Velocity-Stack, Hosting und Betrieb
Vorbestehende Materialien, Templates, Systeme, Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Automationen, Prompts, Skripte, Konzepte, Methoden, Workflows, Repositories, Deployments, Serverkonfigurationen, CI/CD-Prozesse, interne Tools und Know-how von Velocity bleiben bei Velocity.
Der Auftraggeber erhält daran nur jene Nutzungsrechte, die für den vereinbarten Betrieb der konkreten Leistung erforderlich sind. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, offenen Dateien, Repositories, Build-Systemen, Deployment-Konfigurationen, internen Tools, Automationen, Prompts oder technischen Dokumentationen besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart ist.
Velocity ist berechtigt, technische Infrastruktur, Hostinganbieter, Deployment-Wege, Frameworks, CDN, Datenbanken, Monitoring und Sicherheitsmaßnahmen nach eigenem fachlichem Ermessen auszuwählen oder zu ändern, sofern dadurch die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
12. Externe Agenturen und Dritte
Der Auftraggeber kann externe Agenturen, Freelancer oder sonstige Dritte mit eigenen Leistungen beauftragen. Ein Anspruch dieser Dritten auf Zugriff auf den vollständigen Velocity-Stack besteht nicht.
Velocity kann nach eigenem Ermessen und nach technischer Möglichkeit beschränkte Zugriffe bereitstellen, insbesondere CMS-Rollen, Redaktionszugriffe, Analysezugriffe, Content-Zugriffe oder andere klar abgegrenzte Rollen.
Externe Dritte dürfen nur innerhalb der freigegebenen Bereiche arbeiten. Jede Umgehung, Manipulation, Reverse Engineering, unbefugte Kopie, Migration, Weitergabe oder Nachbildung von Bestandteilen des Velocity-Stacks ist unzulässig.
Änderungen, Eingriffe oder Fehler, die durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden, liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Analyse, Reparatur, Wiederherstellung oder Bereinigung werden nach Aufwand verrechnet, sofern Velocity die Ursache nicht zu vertreten hat.
13. Vertragsende, Deaktivierung und Exit
Endet ein Hosting-, Wartungs-, Retainer- oder Betriebspaket, endet auch der Anspruch des Auftraggebers auf den laufenden Betrieb der digitalen Leistung innerhalb des Velocity-Stacks, sofern keine neue Vereinbarung getroffen wird.
Velocity ist nach Vertragsende berechtigt, die betroffene Website, Landingpage, Applikation, Automation oder sonstige digitale Leistung nach einer angemessenen Übergangsfrist von vierzehn Kalendertagen zu deaktivieren, sofern keine abweichende Vereinbarung und kein aktives Hosting- oder Exit-Paket bestehen.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Herausgabe der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten sowie der vollständig bezahlten, herausgabefähigen Arbeitsergebnisse im vereinbarten oder technisch üblichen Format.
Ein Weiterbetrieb außerhalb des Velocity-Stacks ist nur geschuldet, wenn ein Exit-, Export-, Migrations- oder Buyout-Paket ausdrücklich vereinbart wurde. Umfang, Format, Fristen, Kosten und technische Grenzen werden gesondert festgelegt.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Velocity im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Der Auftraggeber bleibt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Verantwortlicher für personenbezogene Daten seiner Website-Besucher, Kunden, Leads, Mitarbeiter, Newsletter-Empfänger und sonstigen betroffenen Personen.
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit von Tracking, Cookies, Consent-Management, Formularen, Newsletter-Anmeldungen, CRM-Prozessen, Datenschutzerklärungen, Impressum, Offenlegungspflichten und sonstigen rechtlichen Pflichtinformationen verantwortlich, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich von Velocity beauftragt und rechtlich geprüft wurden.
15. Rechtliche Verantwortung für Inhalte
Der Auftraggeber ist für alle von ihm bereitgestellten, freigegebenen oder veranlassten Inhalte verantwortlich. Dazu zählen insbesondere Aussagen zu Produkten, Preisen, Rabatten, medizinischen Wirkungen, finanziellen Ergebnissen, Kundenbewertungen, Referenzen, Garantien, Werbeaussagen, Datenschutzinformationen und Impressumsangaben.
Der Auftraggeber hält Velocity von Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen, fehlerhaften oder unzureichend berechtigten Inhalten, Materialien, Anweisungen oder Freigaben des Auftraggebers entstehen, soweit Velocity diese Ansprüche nicht selbst schuldhaft verursacht hat.
16. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB nicht zulässig abweichend geregelt.
Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung wesentlich vom vereinbarten Leistungsumfang abweicht. Keine Mängel sind insbesondere subjektive Geschmacksabweichungen nach Freigabe, unerhebliche Darstellungsabweichungen, Abweichungen durch Browser-, Endgeräte-, Plattform-, API- oder Drittanbieter-Änderungen sowie Fehler, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstehen.
Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu melden. Velocity ist Gelegenheit zur Prüfung und Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
17. Haftung
Velocity haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Velocity nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die vom Auftraggeber für den betroffenen Auftrag in den letzten sechs Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis bezahlten Nettoentgelte.
Velocity haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust ohne ordnungsgemäße Datensicherung durch den Auftraggeber, Reputationsschäden, Kampagnenverluste oder Ansprüche Dritter, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine Haftung für bestimmte SEO-Rankings, Conversion Rates, Umsätze, Leads, Reichweiten, Werbeergebnisse, Ladezeiten, Core-Web-Vitals-Werte oder sonstige wirtschaftliche Erfolge besteht nur, wenn eine solche Garantie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
18. Drittleistungen und Subunternehmer
Velocity ist berechtigt, geeignete Subunternehmer, Freelancer, Partner, Tools und Plattformen zur Leistungserbringung einzusetzen.
Werden Drittleistungen im Namen oder auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, kommt das jeweilige Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter zustande. Lizenz-, Nutzungs-, Zahlungs- und Kündigungsbedingungen von Drittanbietern sind vom Auftraggeber einzuhalten.
19. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
Vertraulich sind insbesondere nicht öffentliche Geschäfts-, Kunden-, Preis-, Strategie-, Technik-, Produkt-, Finanz-, Prozess-, Code-, Tool- und Projektdaten.
20. Referenzen und Eigenwerbung
Velocity ist berechtigt, den Auftraggeber nach Go-live oder Projektabschluss als Referenz zu nennen und Logo, Projektname, Screenshots, kurze Beschreibungen und Ergebnisdarstellungen für Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen, Pitches und Award-Einreichungen zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Grund schriftlich widerspricht.
Vertrauliche Informationen, sensible Kennzahlen oder nicht öffentliche Projektdetails werden ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht veröffentlicht.
21. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung, sofern keine laufenden Leistungen vereinbart sind.
Laufende Hosting-, Wartungs-, Betriebs-, Retainer- oder Supportpakete werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern im Angebot keine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten, rechtswidrigen Inhalten, Sicherheitsrisiken, Missbrauch von Zugriffsrechten oder unbefugter Nutzung des Velocity-Stacks.
22. Sperre und Sicherheitsmaßnahmen
Velocity ist berechtigt, Leistungen, Zugriffe, Deployments, Formulare, Automationen oder Websites vorübergehend zu sperren oder einzuschränken, wenn dies zur Sicherheit, zur Schadensvermeidung, zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten, zur Abwehr von Angriffen, bei Missbrauch, bei rechtswidrigen Inhalten oder bei erheblichem Zahlungsverzug erforderlich ist.
Velocity wird den Auftraggeber über solche Maßnahmen nach Möglichkeit vorab informieren. Bei Gefahr im Verzug kann die Information nachträglich erfolgen.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, Angeboten und Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Velocity Partners GmbH ausschließlich zuständig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, unzulässig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
